Wir holen aus Ihren unrentablen Lebens und Rentenversicherungen bis zum doppelten des Rückkaufswertes heraus. Auch bei Rürup/Basis Verträgen helfen wir schnell und unbürokratisch.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Widerrufsrecht steht allen Kunden nach BGH Urteil mit einer einer privaten Lebens oder Rentenversicherung und Rürup/Basis Rente zu.
- Durch eine Grundsatzentscheidung des EuGH, die der BGH entsprechend übernommen hat, sind die Widerrufsbelehrungen zahlreicher Verträge aus den Jahren 1982 bis 2015 unwirksam – mit der Folge eines zeitlich unbeschränkten Widerrufsrechts.
- Der Widerruf bzw die Rückabwicklung nach dieser Rechtssprechung löst andere Folgen als eine Kündigung aus.
- Versicherte erhalten so mehrere Tausend Euro zusätzlich (i.d.R. das 1,5- bis 2,0-Fache) anstatt dem errechneten Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaft zurück.
- Auszahlung von 75% Ihres Rückkaufswertes innerhalb von 18 Tagen und danach Durchsetzung aller Ansprüche, die Sie haben.
- Übernahme der kompletten und rechtssicheren Vertragsrückabwicklung.
- Wir arbeiten auf reiner Erfolgsbasis.
- Keine Rechtsschutzversicherung notwendig.

