Was machen wir für Sie?

Wir holen aus Ihren unrentablen Lebens und Rentenversicherungen bis zum doppelten des Rückkaufswertes heraus. Auch bei Rürup/Basis Verträgen helfen wir schnell und unbürokratisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Widerrufsrecht steht allen Kunden nach BGH Urteil mit einer einer privaten Lebens oder Rentenversicherung und Rürup/Basis Rente zu.
  • Durch eine Grundsatzentscheidung des EuGH, die der BGH entsprechend übernommen hat, sind die Widerrufsbelehrungen zahlreicher Verträge aus den Jahren 1982 bis 2015 unwirksam – mit der Folge eines zeitlich unbeschränkten Widerrufsrechts.
  • Der Widerruf bzw die Rückabwicklung nach dieser Rechtssprechung löst andere Folgen als eine Kündigung aus.
  • Versicherte erhalten so mehrere Tausend Euro zusätzlich (i.d.R. das 1,5- bis 2,0-Fache) anstatt dem errechneten Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaft zurück.
  • Auszahlung von 75% Ihres Rückkaufswertes innerhalb von 18 Tagen und danach Durchsetzung aller Ansprüche, die Sie haben.
  • Übernahme der kompletten und rechtssicheren Vertragsrückabwicklung.
  • Wir arbeiten auf reiner Erfolgsbasis.
  • Keine Rechtsschutzversicherung notwendig.