Rückabwicklung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung

Die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein bedeutendes Thema im Versicherungsrecht. Dabei geht es darum, dass Versicherungsnehmer unter bestimmten Bedingungen ihre Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen können, wenn sie bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden.

Hintergrund des BGH-Urteils

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Versicherungsnehmer ihre Lebens- und Rentenversicherungsverträge widerrufen können, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht informiert wurden. Dies betrifft insbesondere Verträge, die zwischen dem 01. Januar 1982 und dem 31. Dezember 2015 abgeschlossen wurden.

Gründe für die Rückabwicklung

Die Rückabwicklung ist möglich, wenn die Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlerhaft war. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Fehlende oder unzureichende Belehrung: Wenn der Versicherer den Kunden nicht oder nur unzureichend über sein Widerspruchsrecht informiert hat, besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
  • Drucktechnische Mängel: Die Belehrung muss drucktechnisch deutlich hervorgehoben sein, z.B. durch Fettdruck, größere Schrift oder farbliche Unterlegung. Fehlen diese Merkmale, kann die Belehrung als fehlerhaft angesehen werden.
  • Inhaltliche Fehler: Auch inhaltliche Fehler in der Belehrung können dazu führen, dass der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß informiert wurde.

Folgen der Rückabwicklung

Wird ein Vertrag erfolgreich widerrufen, gilt dieser als von Anfang an unwirksam. Der Versicherungsnehmer hat dann Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Prämien abzüglich des bereits erhaltenen Rückkaufswertes. Zudem können Zinsen auf die zurückgezahlten Beträge anfallen.

Wichtige Urteile und Rechtsgrundlagen

Der BGH hat in mehreren Urteilen die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt:

  • Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11): Der BGH entschied, dass bei fehlerhafter Belehrung das Widerspruchsrecht der Kunden fortbesteht.
  • Urteil vom 29. Juli 2015 (Az. IV ZR 384/14): Auch hier wurde das zeitlich unbegrenzte Widerspruchsrecht bestätigt.
  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Januar 2019 (Az: C 355/18 bis C 357/18 und C 479/18): Der EuGH bestätigte das zeitlich unbegrenzte Widerspruchsrecht bei gravierenden Belehrungsfehlern.

Praktische Tipps für Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung widerrufen möchten, sollten folgende Schritte beachten:

  1. Prüfung der Vertragsunterlagen: Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen von einem spezialisierten Anwalt prüfen, um festzustellen, ob die Belehrung fehlerhaft war.
  2. Individuelle Beratung: Jeder Fall ist individuell, daher ist eine persönliche Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht empfehlenswert.
  3. Fristen beachten: Obwohl das Widerspruchsrecht zeitlich unbegrenzt sein kann, sollten Sie dennoch zeitnah handeln, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, sich von unvorteilhaften Verträgen zu lösen und gezahlte Prämien zurückzuerhalten. Es ist jedoch wichtig, sich umfassend zu informieren und rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung zu haben.