Rückabwicklung Ihrer Rürup/Basis Rente

Welche Rürup/Basis Versicherungen können rückabgewickelt werden?

Rürup-Versicherungsverträge können grundsätzlich aus verschiedenen Abschlussjahren rückabgewickelt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders häufig betroffen sind Verträge, die vor dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Auch Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010 können rückabgewickelt werden, wenn fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorliegen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch bereits beendete Verträge nachträglich widerrufen werden können.

Für eine genaue Prüfung und um sicherzustellen, dass Ihr Vertrag rückabgewickelt werden kann, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt oder Beratungsgesellschaft kann die Widerrufsbelehrung und die Vertragsunterlagen überprüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten informieren.

Warum man einen Rürup-Versicherungsvertrag nicht kündigen kann

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv ist. Ein wesentliches Merkmal dieser Rentenversicherung ist, dass sie nicht gekündigt werden kann. Dies unterscheidet sie von anderen Altersvorsorgeprodukten wie der Riester-Rente oder privaten Lebensversicherungen. Hier sind die Gründe und Hintergründe, warum eine Kündigung eines Rürup-Vertrags nicht möglich ist:

Gesetzliche Grundlagen

Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Diese Regelungen sehen vor, dass die eingezahlten Beiträge bis zum Rentenbeginn gebunden sind und nicht vorzeitig ausgezahlt werden können. Dies soll sicherstellen, dass die Rürup-Rente tatsächlich zur Altersvorsorge dient und nicht für andere Zwecke verwendet wird.

Steuerliche Vorteile und Bindung

Ein wesentlicher Vorteil der Rürup-Rente sind die steuerlichen Vergünstigungen. Beiträge zur Rürup-Rente können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese steuerlichen Vorteile sind jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Rente nicht vorzeitig ausgezahlt wird. Eine Kündigung würde diesen Zweck unterlaufen und die steuerlichen Vorteile zunichtemachen.

Alternativen zur Kündigung

Obwohl eine Kündigung nicht möglich ist, gibt es dennoch Alternativen, um auf das angesparte Kapital zuzugreifen oder den Vertrag zu beenden:

  1. Beitragsfreistellung: Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, was bedeutet, dass keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden müssen. Der bereits angesparte Betrag bleibt jedoch bis zum Rentenbeginn gebunden.
  2. Verkauf oder Beleihung: In einigen Fällen kann der Vertrag verkauft oder beliehen werden. Dies ist jedoch oft mit hohen Kosten und Abschlägen verbunden und nicht immer möglich.
  3. Rückabwicklung: Unter bestimmten Umständen kann der Vertrag rückabgewickelt werden, insbesondere wenn der Versicherer seine Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies kann durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglicht werden.

Rückabwicklung eines Rürup-Vertrages nach BGH-Urteil

Eine Rückabwicklung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kann eine vorteilhafte Alternative zur Kündigung sein. Hierbei wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, als ob er nie bestanden hätte. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Versicherer seine Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Vorteile der Rückabwicklung:

  1. Rückzahlung aller gezahlten Beiträge: Bei einer erfolgreichen Rückabwicklung erhält der Versicherungsnehmer alle gezahlten Beiträge zurück, oft zuzüglich Zinsen.
  2. Keine steuerlichen Nachteile: Im Gegensatz zur Kündigung kann die Rückabwicklung steuerlich vorteilhafter sein, da die Rückzahlung der Beiträge in der Regel steuerfrei ist.
  3. Schutz vor Verlusten: Da der Vertrag rückabgewickelt wird, entfallen auch die Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei einer Kündigung anfallen würden.

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv ist. Ein herausragendes Merkmal dieser Rentenversicherung ist, dass sie nicht gekündigt werden kann. Dennoch gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln, insbesondere nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Hintergrund der Rückabwicklung

Die Rückabwicklung eines Rürup-Vertrags wird in der Regel durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglicht. Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Verbraucher auch Jahre nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht haben können, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte belehrt wurden. Dies bedeutet, dass der Vertrag so behandelt wird, als hätte er nie bestanden.

Vorteile der Rückabwicklung

  1. Rückzahlung aller gezahlten Beiträge: Bei einer erfolgreichen Rückabwicklung erhält der Versicherungsnehmer alle gezahlten Beiträge zurück, oft zuzüglich Zinsen.
  2. Keine steuerlichen Nachteile: Im Gegensatz zum Verkauf kann die Rückabwicklung steuerlich vorteilhafter sein, da die Rückzahlung der Beiträge in der Regel steuerfrei ist.
  3. Schutz vor Verlusten: Da der Vertrag rückabgewickelt wird, entfallen auch die Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei einer Kündigung oder einem Verkauf anfallen würden.

Aktuelle BGH-Urteile

Der BGH hat in mehreren Urteilen die Rechte der Verbraucher gestärkt und klargestellt, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu einer Rückabwicklung führen können. Ein Beispiel ist das Urteil vom 7. Oktober 2023, in dem der BGH entschied, dass eine Rürup-Rente aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden muss. In diesem Fall erhielt der Versicherungsnehmer über 31.000 Euro nebst Zinsen zurück.

Fazit

Die Rückabwicklung eines Rürup-Vertrags kann eine vorteilhafte Alternative sein, wenn der Vertrag aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen werden kann. Es ist jedoch ratsam, sich vorab umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen und eine Vertragsprüfung zu beauftragen.

Wahrscheinlichkeit der Beitragsfreistellung der Rürup/Basis Rente nach Berufsgruppen

BerufWahrscheinlichkeit der Beitragsfreistellung (%)
Notar20
Wirtschaftsprüfer30
Zahnarzt30
Arzt30
Steuerberater40
Geschäftsführer eines KMU40
Unternehmensberater35
IT-Berater35
Vermögensverwalter35
Rechtsanwalt40
Apotheker25
Ingenieur40
Unternehmensentwickler40
Finanzberater40
Immobilienmakler70
Architekt50
Versicherungsberater50
Unternehmensgründer60
Unternehmensinhaber (kleinere Firmen)60
Filmproduzent65
Mediator50
Werbefachmann50
Agrarökonom50
Selbstständiger Handwerksmeister55
Designer60
Psychologe60
Freiberuflicher Journalist65
Steuerfachangestellter50
Coach/Trainer65
Heilpraktiker70
Physiotherapeut60
Logopäde60
Musiktherapeut60
Modeberater60
Ernährungsberater60
Fotograf70
Freiberuflicher Übersetzer70
Influencer70
Blogger70

Prüfen Sie hier Ihren persönlichen Vertrag auf eine Rückabwicklung.